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Die Dekanatssynode
Oberstes Organ des Dekanates ist die Dekanatssynode. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Ihre Mitglieder setzen sich zusammen aus ein bis drei vom Kirchenvorstand gewählten Mitgliedern und einem Pfarrer oder einer Pfarrerin jeder Kirchengemeinde.
Dazu kommen VertreterInnen kirchlicher Einrichtungen, wie dem Diakonischen Werk, und kirchliche Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (z. B. Evangelischem Jugendwerk, Dekanatsverwaltungsstelle o.ä.). Außerdem gehören ihr die/der Mitglieder der Landessynode an, die aus den zum Dekanat gehörigen Kirchengemeinden stammen. Ohne Stimmrecht können auch weitere Personen zu Dekanatssynode geladen werden.
Zusammensetzung der Dekanatssynode Memmingen:
Der Dekanatssynode Memmingen gehören zur Zeit 52 Kirchenvorsteher aller Kirchengemeinden des Dekanates (Laien), 22 Pfarrerinnen und Pfarrer (pro Kirchengemeinde nur eine/r mit Stimmrecht), der Dekan, der Vertreter des Diakonischen Werkes, der Vertreter des Evangelischen Jugendwerkes Memmingen, der Vertreter der Landeskirchlichen Gemeinschaft, die Geschäftsführerin der Dekanatsverwaltungsstelle (ohne Stimmrecht) und der Vertreter der Evangelisch-Reformierten Gemeinden des Dekanates Memmingen (ohne Stimmrecht) an.
Aufgabe:
Die Dekanatssynode fördert die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und stellt sich gesamtkirchlichen und gesellschaftlichen Fragen. Sie vertritt kirchliche Angelegenheiten in der Öffentlichkeit und kann Eingaben an den Landeskirchenrat und die Landessynode machen.
Die Dekanatssynode beschließt die Zusammensetzung des Dekanatsausschusses (Verteilung von Haupt- und Ehrenamtlichen) und wählt ein Präsidium (bestehend aus dem Dekan und zwei weiteren Mitgliedern).
Das Präsidium führt nach seiner Wahl durch die Wahl der weiteren Mitglieder des Dekanatsausschusses.
Die Mitglieder des Präsidiums sind automatisch Mitglieder des Dekanatsausschusses, der - nach Beschluss durch die Synode - die Geschäfte der Synode zwischen deren Tagungen führt und Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können, trifft.
Präsidium der Dekanatssynode Memmingen
Dekan Kurt Kräß, Dekanat Memmingen / Kirchengemeinde St. Martin Memmingen Marianne Westhauser, Kirchengemeinde Lauben Stefan Gutermann, Vorstand Diakonisches Werk Memmingen
Der Dekanatsausschuss
Dem Dekanatsausschuss des Dekanates Memmingen gehören 14 Personen an.
Mitglieder
Dekan Kurt Kräß, Vorsitzender des Präsidiums, Memmingen Marianne Westhauser, Mitglied des Präsidiums, Lauben Stefan Gutermann, Mitglied des Präsidiums, Memmingen Gerhard Bachmayer, Kirchengemeinde Dickenreishausen Klaus Buck, Kirchengemeinde Unser Frauen Pfarrer Ulrich Funk, Kirchengemeinde Krumbach, stellv. Dekan Manfred Gittel, Kirchengemeinde Bad Wörishofen Pfarrerin Elfriede Gröner, Andreas Hutzenlaub, Kirchengemeinde Ottobeuren Renate Heuß, Kirchengemeinde Versöhnungskirche Memmingen Irmgard Kellnhofer, Mitglied der Landessynode Pfarrer Martin Kreiser, Kirchengemeinde Versöhnungskirche Memmingen Norbert Schwarzer, Kirchengemeinde Christuskirche Memmingen
Aufgabe
Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode und trifft sich in regelmäßigen Abständen. Er vertritt den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich.
Er koordiniert die kirchliche Arbeit und plant gemeinsame Vorhaben innerhalb des Dekanatsbezirks. Die Dekanatssynode kann Aufgaben der Synode an den Dekanatsausschuss übertragen. Der Dekanatsausschuss führt die Geschäfte der Synode zwischen deren Tagungen und darf - laut Beschluss der Synode - Entscheidungen treffen, die nicht bis zur nächsten Sitzung der Synode aufgeschoben werden können.
Kontakt Postanschrift: Dekanatsausschuss des Evang.-Luth. Dekanats Memmingen Postfach 13 05 87683 Memmingen
Hausanschrift: Zangmeisterstr. 13 87700 Memmingen
Tel. 08331 856910 Fax 08331 856915 E-Mail:
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Die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden
Der Kirchenvorstand ist das Team, das jede Kirchengemeinde geistlich leitet. Im Dekanat Memmingen gibt es 18 Kirchengemeinden, darunter einige 'Doppelgemeinden' (Arlesried und Frickenhausen, Dickenreishausen und Volkratshofen) mit insgesamt 20 Kirchenvorständen. Alle Kirchenvorstände setzen sich zusammen aus der/dem PfarrerIn(nen) und Ehrenamtlichen, die sich in den Dienst der Gemeinde stellen.
Die Anzahl der Kirchenvorsteher in den einzelnen Kirchenvorständen ist durch das Kirchengesetz geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Gemeindeglieder. Die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher sind Gemeindeglieder der Kirchengemeinden und stellen sich in den Gemeinden zur öffentlichen Wahl.
Aufgabe:
Im Dekanat Memmingen sind in 18 Kirchengemeinden insgesamt 158 Frauen und Männer ehrenamtlich für ihre Kirchengemeinde tätig. Die Kirchenvorstände treffen sich in regelmäßigen Abständen in ihren Gemeinden und vertreten ihre Kirchengemeinde in allen Belangen. Die Kirchenvorstände tragen Verantwortung und treffen verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben ihrer Gemeinden.
In den Kirchenvorständen wählen die KirchenvorsteherInnen unter sich die Mitglieder, die zur Teilnahme an der Dekanatssynode beauftragt werden. Der/die PfarrerIn einer Kirchengemeinde gehören der Dekanatssynode 'qua Amt' an (jeweils nur ein/e PfarrerIn mit Stimmrecht).
Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, sowie viele weitere Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinden arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Aufgaben.
Kontakt:
Sie können den Kirchenvorstand Ihrer Kirchengemeinde über Ihre/n PfarrerIn oder Ihr Pfarramt kontaktieren.
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